Häufige Fragen

Hier stehen die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden. Wenn Deine nicht dabei ist, schreib mir einfach – per WhatsApp geht es am schnellsten.

Ablauf und Dauer

Wie läuft die Ausbildung ab?

Du meldest Dich an, und wir besprechen persönlich, wie Du starten willst. Danach laufen Theorie und Praxis parallel: Du besuchst den Theorieunterricht und fährst gleichzeitig Deine Fahrstunden.

Wenn der Theoriestoff durch ist, machst Du die theoretische Prüfung. Danach kommen die Sonderfahrten, und zum Schluss die praktische Prüfung.

Wie lange dauert der Führerschein?

Das hängt davon ab, wie oft Du fahren kannst und wie schnell Du Termine bei der Prüfstelle bekommst. Eine Pauschale wäre unehrlich – bei manchen geht es zügig, bei anderen zieht es sich.

Was Du selbst beschleunigen kannst: früh den Antrag stellen, regelmäßig zum Theorieunterricht kommen und keine großen Lücken zwischen den Fahrstunden lassen.

Wie viele Theoriestunden brauche ich?

Für den Ersterwerb der Klasse B sind es 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff – zusammen 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Wenn Du schon eine Fahrerlaubnis hast und erweiterst, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.

Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Vorgeschrieben sind nur die Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten, jeweils 45 Minuten. Das sind 12 Pflichtfahrten.

Wie viele Übungsstunden Du davor brauchst, ist bei jedem anders. Da sage ich Dir ehrlich, wo Du stehst, statt Dich in die Prüfung zu schicken, bevor Du bereit bist.

Wann kann ich die Prüfung machen?

Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens drei Monate vor Deinem Mindestalter ablegen, die praktische frühestens einen Monat vorher. Voraussetzung ist, dass Dein Antrag bei der Führerscheinstelle bewilligt ist.

Und eine Frist, die kaum jemand kennt: Der Abschluss Deiner theoretischen Ausbildung darf bei der Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Erste Schritte und Unterlagen

Was brauche ich zur Anmeldung?

Zur Anmeldung selbst erst einmal nichts außer Dir. Melde Dich online an, ich melde mich bei Dir, und dann gehen wir alles gemeinsam durch.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Für den Antrag bei der Führerscheinstelle brauchst Du:

  • Sehtest von einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder vom Augenarzt. Bei der Antragstellung darf er nicht älter als zwei Jahre sein
  • Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten)
  • Ein biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Minderjährigen: Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Den Antrag reiche ich für Dich ein. Du musst also nicht selbst zur Behörde – bring mir die Unterlagen mit, den Rest erledige ich.
Wo mache ich den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs?

Den Sehtest machst Du bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Das sind die meisten Optiker, meist ohne Termin und in wenigen Minuten. Beim Augenarzt geht es auch.

Für den Erste-Hilfe-Kurs empfehle ich erstehilfe-rheine.de. Der Kurs dauert einen Tag, und die Bescheinigung gilt für alle Führerscheinklassen.

Wenn Du unsicher bist, in welcher Reihenfolge Du das alles machst: frag mich einfach.

Wann sollte ich mich um den Antrag kümmern?

So früh wie möglich. Der Antrag braucht bei der Führerscheinstelle Bearbeitungszeit. Stellen kannst Du ihn frühestens sechs Monate vor Deinem Mindestalter.

Wer damit wartet, bis der Theoriestoff durch ist, wartet danach auf die Prüfung. Kümmere Dich am besten gleich nach der Anmeldung darum.

Kosten

Was kostet der Führerschein?

Die Preise hängen von der Klasse ab und davon, wie viele Fahrstunden Du brauchst. Deshalb gibt es keinen Pauschalpreis, der für alle stimmt.

Meine Preise hängen als Aushang in der Fahrschule. Wenn Du sie vorher wissen willst, schreib mir kurz per WhatsApp, dann bekommst Du sie sofort.

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
  • Grundbetrag für Anmeldung, Verwaltung und Theorieunterricht
  • Fahrstunden, einzeln abgerechnet
  • Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)
  • Vorstellungsentgelt für die Prüfungen

Dazu kommen Gebühren, die nicht an mich gehen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Antrag bei der Führerscheinstelle und die Prüfungsgebühren von TÜV oder DEKRA.

Muss ich alles auf einmal bezahlen?

Nein. Die Fahrstunden werden abgerechnet, wie sie anfallen – Du zahlst also laufend und nicht eine große Summe im Voraus.

Wenn es finanziell eng wird, sprich mich an. Dafür findet sich meistens eine Lösung.

Besondere Fälle

Wie funktioniert der Führerschein mit 17 (BF17)?

Beim Begleiteten Fahren machst Du die Ausbildung ganz normal und darfst nach bestandener Prüfung mit 17 fahren, allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Person.

  • Den Antrag bei der Führerscheinstelle kannst Du frühestens sechs Monate vor Deinem 17. Geburtstag stellen. In der Fahrschule anmelden kannst Du Dich vorher
  • Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben
  • Es können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden
  • Mit 18 beantragst Du den regulären Führerschein. Die Prüfungsbescheinigung gilt nur bis drei Monate nach Deinem 18. Geburtstag

Der große Vorteil: Du sammelst ein Jahr Fahrpraxis, bevor Du allein fährst. Das merkt man später.

Kann ich mit dem Autoführerschein eine 125er fahren (B196)?

Mit der Schlüsselzahl 196 darfst Du Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW fahren, ohne eine neue Fahrerlaubnis machen zu müssen.

Voraussetzung: Du bist mindestens 25 Jahre alt und hast die Klasse B seit mindestens fünf Jahren.

Die Ausbildung umfasst 4 Theorieeinheiten und 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten.

Es gibt keine Prüfung. Danach trägt die Führerscheinstelle die 196 ein, und Du darfst losfahren. Zwischen dem Ende der Schulung und der Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen. Gilt allerdings nur in Deutschland.
Was ist Bike-to-Bike-Ausbildung?

Bei der Motorradausbildung fahre ich nicht im Auto hinterher, sondern auf einem eigenen Motorrad. Wir sind über Funk verbunden, ich sehe Deine Schräglage, Deine Linie und Dein Bremsverhalten aus derselben Perspektive wie Du – und kann Dir direkt sagen, was Du ändern sollst.

Der Unterschied ist größer, als er klingt: Wer vom Auto aus begleitet wird, bekommt Rückmeldung zu dem, was von hinten sichtbar ist. Auf dem Motorrad sehe ich, wie Du sitzt, wie Du den Blick führst und wo Du zu früh oder zu spät bremst.

Das gilt bei mir für alle Zweiradklassen: A1, A2, A und B196.

Kann ich mitten in der Ausbildung die Fahrschule wechseln?

Ein Fahrschulwechsel ist jederzeit möglich, auch mitten in der Ausbildung. Deine bisherige Fahrschule stellt Dir einen Ausbildungsnachweis aus, in dem steht, was Du schon gemacht hast. Damit fangen wir nicht von vorn an, sondern genau da weiter, wo Du stehst.

Eins geht dabei über meinen Schreibtisch: In Deinem Antrag bei der Führerscheinstelle steht, welche Fahrschule Dich ausbildet. Der Wechsel gehört dort gemeldet, das erledigen wir zusammen.

Du musst Dich dafür nicht rechtfertigen. Manchmal passt es einfach nicht, und das ist in Ordnung.

Was passiert, wenn ich durchfalle?

Dann machst Du die Prüfung noch einmal. Zwischen zwei Versuchen liegen mindestens zwei Wochen.

Durchfallen ist keine Katastrophe und passiert auch Leuten, die gut fahren. Wir schauen uns in Ruhe an, woran es lag, üben genau das, und dann gehst Du wieder hin.

Kann ich Fahrstunden nehmen, wenn ich unsicher geworden bin?

Dafür gibt es Auffrischungsstunden. Du brauchst keine neue Ausbildung und keine Prüfung, sondern fährst so viele Stunden, wie Du für Dein Sicherheitsgefühl brauchst.

Wir üben genau das, was Dir Sorgen macht – ob das Autobahn, Einparken, Kreisverkehr oder Dunkelheit ist.

Deine Frage war nicht dabei?
Schreib mir per WhatsApp oder ruf an – ich antworte persönlich.

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